Google Fonts
Wie Sie vielleicht aus der Presse erfahren haben, hat das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ einen sog. Datenschutzverstoß darstellt. Dies wird derzeit in Form von Abmahnungen oder Forderungsschreiben verstärkt aufgegriffen und kann unter Umständen mit Sanktionen (etwa einem Bußgeld, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, im schlimmsten Fall auch mit der Stilllegung der Webseite) für den Webseitenbetreiber geahndet werden.
Um Ihre Webseiten datenschutzkonform anzupassen, würde wir Ihnen – auch nach anwaltlicher Rücksprache – dringend empfehlen, die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen einzuleiten/ zu beauftragen.
Schriften „Fonts“ auf Ihrer Webseite müssen heruntergeladen werden und lokal auf dem eigenen Webserver ihrer Webseite bereitgestellt werden. Bis dato werden diese Schriften bei Aufruf Ihrer Webseite eines Besuchers dynamisch/online eingebunden. Und genau hierin liegt der Verstoß: mit dem Aufruf der Webseite eines Besuchers werden die IP-Adresse des Besuchers und damit personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben, Webseitenbetreiber verletzen damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Besucher.
Unser Analytics-Tool hat gezeigt, dass auf Ihrer Webseite Google Fonts dynamisch geladen werden. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Webseite den neuen Anforderungen genügt, können Sie uns gerne mit der Umsetzung der lokalen Speicherung beauftragen. Dafür benötigen wir lediglich Zugang zu Ihrem Website-Builder. Alternativ können Sie für die Umsetzung auch Ihren Webdesigner beauftragen.
Unser Angebot
Je nach individueller technischer Konstellation Ihrer Webseite, rechnen wir mit einem Aufwand für die Umsetzung von ca. 2 Stunden. Wir würden Ihnen die rechtskonforme Umsetzung gerne zum Pauschalpreis von 129 Euro (zzgl. MwSt.) pro Webseite anbieten.