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Umsetzung der EU DS-GVO?

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DS-GVO CHECK
Datenschutzerklärung mpcx

Akualisierung der Datenschutzerklärung

Aus datenschutzrechtlicher Sicht empfehlen Ihnen Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig zu aktualisieren.

Gegenwärtig sind Sie verpflichtet, Ihre Datenschutzerklärung immer dann zu aktualisieren, wenn Sie einen neuen Dienst eines Drittanbieters in Anspruch nehmen oder wenn Sie sonstige Prozesse der Datenerfassung ändern, die die tatsächlichen Praktiken auf Ihrer Website widerzuspiegeln.

Vor allem auf internationaler Ebene hat sich der Datenschutz gerade in diesem Jahr teilweise stark weiterentwickelt. Die Entwicklung betrifft so gut wie jedes Unternehmen in der EU, da sich im Besonderen die rechtliche Grundlage des Austauschs personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA anders ergeben hat, als von vielen zuständigen Behörden angenommen. Dadurch wurde die Basis für den Einsatz US-amerikanischer Dienste wie Microsofts Office 365, Zoom, HubSpot, Google Analytics und vieler anderer nun grundlegend anders rechtlich bewertet. Nach mehreren Anläufen ein nachhaltigeres und rechtskonformes Abkommen zwischen der EU und den USA zu schaffen scheint nun endlich auf der Zielgeraden zu sein.

Aber bis es so weit ist, gibt es für Unternehmen dennoch viel zu tun, um den Einsatz dieser Tools einigermaßen rechtssicher abzubilden. Das Stichwort hierzu lautet “Standardvertragsklauseln“. So läuft die Frist für Unternehmen, die aktuellen SCC in Verträge einzubinden, zum Ende des Jahres aus.

Unser Angebot:

Für die Überprüfung Ihrer Website und die notwendigen Anpassungen Ihrer DSE berechnen wir einen Pauschalpreis von 149 Euro (zzgl. MwSt.) pro DSE. Gerne bieten wir auch eine Anpassung für eine englische DSE für 249 Euro (zzgl. MwSt.) an.

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