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Google Analytics mpc

Google Analytics – Rechtskonform

 
Google Analytics vor und nach der DSGVO & EuGH-Urteil: Der aktuelle Stand

Bei der Nutzung von Google Analytics zur Web-Analyse trägt der Websitebetreibende die Verantwortung für Verwendung, Zugriff, Aufbewahrung und Löschen der Daten von den Nutzer*innen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf Sie zu achten haben, um mögliche Strafen und Bußgelder zu vermeiden.

Der Einsatz von Google Analytics wird in der EU immer kritischer betrachtet. Als erstes Land erklärt die österreichische Datenschutzbehörde Google Analytics im Januar 2022 als rechtswidrig und auch Frankfreich sieht keine Vereinbarung zwischen der Datenweitergabe und der DS-GVO.

In Deutschland steht Google Analytics ebenfalls in der Kritik. Unternehmen stehen unter Druck und müssen Google Analytics rechtskonform einbinden. Dabei steht an erster Stelle die aktive Einwilligung der Nutzenden zum Tracking durch Drittanbieter und in diesem Zuge auch die Widerspruchsmöglichkeit.

Sollten Sie Google Analytics überhaupt noch verwenden?

Grundsätzlich ist es  weiterhin nicht verboten, Google Analytics zu verwenden, da dies bedeuten würde, dass Sie im Internet überhaupt keine US-Dienste mehr verwenden dürften, wie z.B. Microsoft Office 365 oder Google Maps. 

Für den Einsatz von Google Analytics müssen Sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Cookie-Consent Tool auf Ihrer Webseite einbinden und Einwilligung einholen (Widerspruch ermöglichen)
  • Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
  • IP-Anonymisierung
  • Google Analytics in Ihre Datenschutzerklärung mit aufnehmen
  • Festlegung der Aufbewahrungsdauer der Daten
 
Unser Angebot: 

Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Einbindung von Google Analytics und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.

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