Google Analytics – Rechtskonform
Google Analytics vor und nach der DSGVO & EuGH-Urteil: Der aktuelle Stand Bei der Nutzung von Google Analytics zur Web-Analyse trägt der Websitebetreibende die Verantwortung für Verwendung, Zugriff, Aufbewahrung und Löschen der Daten von den Nutzer*innen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf Sie zu achten haben, um mögliche Strafen und Bußgelder zu vermeiden.
Cookie Consent Tool
Für Website-Betreiber spielt das Thema Cookies schon lange eine große Rolle – mit dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) ist es das Thema jetzt wichtiger denn je. Denn nach Jahren der Unsicherheit schreibt der Gesetzgeber jetzt klar vor: Für nicht notwendige Cookies brauchen Sie eine Einwilligung. Die Frage: „Ist eine Webseite ohne Consent Manager möglich?” ist damit mit einem klaren “Ja!” zu
Akualisierung der Datenschutzerklärung
Aus datenschutzrechtlicher Sicht empfehlen Ihnen Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig zu aktualisieren. Gegenwärtig sind Sie verpflichtet, Ihre Datenschutzerklärung immer dann zu aktualisieren, wenn Sie einen neuen Dienst eines Drittanbieters in Anspruch nehmen oder wenn Sie sonstige Prozesse der Datenerfassung ändern, die die tatsächlichen Praktiken auf Ihrer Website widerzuspiegeln. Vor allem auf internationaler Ebene hat sich der Datenschutz
Google Fonts
Wie Sie vielleicht aus der Presse erfahren haben, hat das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ einen sog. Datenschutzverstoß darstellt. Dies wird derzeit in Form von Abmahnungen oder Forderungsschreiben verstärkt aufgegriffen und kann unter Umständen mit Sanktionen (etwa einem Bußgeld, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, im schlimmsten